Laut Konfitürenverordnung ist Marmelade:
Streichfähige
Zubereitung, aus Zuckerarten und Pülpe, Mark, Saft, wässrigen Auszügen oder
Schalen von Zitrusfrüchten unter Verwendung von
mindestens.........
Da ich normalerweise keine Zitrusfrüchte verwende, aber rechtlich Aufstrich
draufschreiben darf schreib ich halt Aufstrich aufs Etikett !
Reden tu ich aber immer noch von der Marmelade und vom Gelee.
Meine Marmeladen werden in kleinen Mengen sorgfältig und in Handarbeit
hergestellt.
Ich verarbeite überwiegend Früchte aus der Region in bester Qualität und
garantiere für ausgesuchte Zutaten.
Die Fruchtaufstriche enthalten keine Farb- und Aromastoffe, und
Selbstverständlich auch keine künstlichen Konservierungsmittel.
Für 1 Kg
Früchte verwende ich ca. 500g Haushaltszucker und ca. 15 g
Apfelpektin.